{"id":16,"date":"2024-01-14T10:31:21","date_gmt":"2024-01-14T10:31:21","guid":{"rendered":"https:\/\/parlasca-keks.de\/?page_id=16"},"modified":"2024-01-26T22:14:31","modified_gmt":"2024-01-26T22:14:31","slug":"allgemeine-verkaufsbedingungen-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/parlasca-keks.de\/es\/allgemeine-verkaufsbedingungen-agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine <br>Verkaufsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\r\n<p class=\"color-red\">(Stand: Mai 2002)<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich: entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausf\u00fchren. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>2. Unsere Angebote in Preislisten und dergleichen stellen keine annahmef\u00e4higen Offerten dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande. \u00c4nderungen und m\u00fcndliche Vereinbarungen sind nur g\u00fcltig, soweit sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>3. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise \u201eab Lager\u201c. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erh\u00f6hen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerh\u00f6hungen eintreten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig. Wir sind berechtigt, F\u00e4lligkeitszinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenanspr\u00fcche steht dem Besteller auch kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>4. Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdr\u00fccklich als verbindlich angegeben, nur ann\u00e4hernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Kl\u00e4rung aller Ausf\u00fchrungseinzelheiten und\/oder technischer Fragen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R\u00fccktritt berechtigt; Schadensersatzanspr\u00fcche statt der gesamten oder eines Teilbereichs der Leistung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug Georg Parlasca Keksfabrik GmbH auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhte; im \u00dcbrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufm\u00e4nnisches Fixgesch\u00e4ft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserf\u00fcllung in Fortfall geraten ist. Die Einhaltung unserer Lieferverpfl ichtung setzt die rechtzeitige und ordentliche Erf\u00fcllung der Verpfl ichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspfl ichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergans oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahmeverzug ger\u00e4t. Wir sind berechtigt, von Auftr\u00e4gen ohne Fristsetzung und durch einfache Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Besteller zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz zu verlangen, wenn objektiv die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers aufgrund Zahlungseinstellung oder Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens entfallen ist. Der Besteller oder der gerichtlich bestellte Vertreter ist berechtigt, durch Barzahlung oder Sicherheitsleistung den R\u00fccktritt abzuwenden. Weitere Anspr\u00fcche bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach Ziffer 6 dieser Bedingungen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>5. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist \u201eLieferung ab Lager\u201c vereinbart. Ab einem Waren-Netto-Wert von 600,00 \u20ac erfolgen unsere Lieferungen frei Bahnstation, bei Lieferung durch LKW frei Haus. Mehrkosten gegen\u00fcber der gew\u00f6hnlichen Fracht f\u00fcr gew\u00fcnschte Eilsendungen oder dergleichen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Auch bei Vereinbarung der Lieferung \u201efrei Haus\u201c oder \u201efrei Bahnstation\u201c tr\u00e4gt der Besteller die Bef\u00f6rderungsgefahr. Geregelt werden insoweit nur die Kosten der Versendung, nicht der Gefahren\u00fcbergang. Erf\u00fcllungsort bleibt unser Lager. Wir sind bereit, auf Verlangen des Bestellers eine Transportversicherung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>6. Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Sind wir zur Nacherf\u00fcllung nicht in der Lage, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragespreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 nur bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssig- keit des Inhabers\/der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit, bei M\u00e4ngeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten haften wir auch bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>7. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen der Gesch\u00e4ftsverbindung vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einl\u00f6sung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem. \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des FakturaEndbetrages (einschlie\u00dflich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpfl ichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpfl ichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpfl ichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>8. Ladegut (Paletten, Steigen) bleiben unser Eigentum. Der Besteller ist zur kostenlosen R\u00fcckgabe innerhalb angemessener Zeit verpfl ichtet. Paletten k\u00f6nnen durch Paletten gleicher Art und G\u00fcte ersetzt werden. Bei unterlassener R\u00fcckgabe erfolgte eine Berechnung zum Tagespreis.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>9. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort.<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Stand: Mai 2002) 1. 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